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Zahnarzt Bonusheft

Zahnarzt Bonusheft

Das Zahnarzt Bonusheft hilft Ihnen gleich doppelt, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Es hilft Ihnen einmal indirekt, indem es Sie zur regelmäßigen Zahnprophylaxe und zur Vorsorgeuntersuchung gehen lässt. Und das Zahnarzt Bonusheft hilft Ihnen, sollten Sie tatsächlich mal einen teuren Eingriff beim Zahnarzt bezahlen müssen. Das aber nur, wenn Sie auch immer vorbildlich zum Zahnarzt gegangen sind, um für gesunde Zähne zu sorgen. Unser 11880.com-Zahnarzt-Ratgeber erklärt Ihnen alles, was Sie zum Zahnarzt Bonusheft wissen müssen. 

Zahnarzt Bonusheft für gesetzlich Versicherte ein Muss

Bonusheft
© designer491- istockphotos.com

Für einen gesetzlich Krankenversicherten kann das Zahnarzt Bonusheft eigentlich nichts Unbekanntes sein, denn hiermit lässt sich bares Geld sparen. Schon 1989 wurde das Zahnarzt Bonusheft durch das Gesundheitsreform-Gesetz für jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eingeführt. Sollten Sie wider Erwarten noch keines haben, empfehlen wir Ihnen, sich ein Zahnarzt Bonusheft zu besorgen, denn es spart Ihnen Geld bei Ihren Zahnarztbehandlungen und auch Ihren Familienangehörigen.

Zahnarzt Bonusheft: Woher bekommt man es?

Wenn Sie jetzt überzeugt sind und sich sofort ein Zahnarzt Bonusheft organisieren wollen: Sie bekommen es bei Ihrer Krankenkasse oder - vielleicht noch unkomplizierter - direkt bei Ihrem Zahnarzt. Das Zahnarzt Bonusheft kostet nichts, sondern beschert Ihnen sogar verminderte Zahnarztkosten, sofern Sie gut mitarbeiten.

Warum Zahnarzt Bonusheft

Und wenn das noch nicht Grund genug ist, ist das Zahnarzt Bonusheft durch den finanziellen Anreiz eben auch eine Motivationshilfe für Sie, Ihre Zähne zu pflegen und regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen, zur Zahnprophylaxe, zu den Vorsorgeuntersuchungen oder auch zur professionellen Zahnreinigung.

Weniger Zahnarztkosten dank GKV

Niemand muss grundsätzlich ein Zahnarzt Bonusheft führen, aber jeder gesetzlich Krankenversicherte hat einen Anspruch darauf. Wenn Sie also kein Zahnarzt Bonusheft führen, sparen Sie Ihrer Krankenkasse Geld und geben selbst zu viel aus. Das macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn Sie einmal teuren Zahnersatz, Prothesen, Kronen oder Brücken benötigen. Hier können Sie sich durch ein sorgfältig geführtes Zahnarzt Bonusheft viel Geld sparen!

Wie viel Sie durch das Zahnarzt Bonusheft sparen

Und wie genau sind die Bonusregelungen? Sie können über die grundsätzlichen Zuzahlungen der Krankenkasse zu Zahnersatz (in der Regel 50%) hinaus zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten:

  • 10% / 15% für nachweislich regelmäßige Zahnpflege und die regelmäßige Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

(Die Vorsaussetzungen für diesen Bonus erfüllen übrigens bereits 60% der Versicherten nicht!)

  • 20% für Volljährige, die in den letzten fünf Jahren wenigsten einmal pro Kalenderjahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gegangen sind und die eine sorgfältige Zahnhygiene vermuten lassen.
  •  30% für alle, die die Voraussetzungen für die 20% erfüllen - also regelmäßige Vorsorge und Zahnhygiene - und dies für eine Zeitspanne von mindestens 10 Jahren.

Wie viel muss man also noch bezahlen?

Leider können Sie selbst nach 10 Jahren der nachhaltigen Zahnhygiene und keiner einzigen verpassten Vorsorgebehandlung nicht mit 80% ersetzen Kosten rechnen. Die 10 - 30% beziehen sich auf die 50% Zuschuss, den die GKV auf die Zahnbehandlung zahlt, sodass Sie also als vorbildlichster gesetzlich versicherter Zahnarztpatient bis zu 65% Zuschuss erhalten können. Den Rest müssen Sie nach wie vor selbst bezahlen, Sie haben aber natürlich die Möglichkeit, durch Zahnzusatzversicherungen eine noch höhere oder auch komplette Kostenübernahme zu erzielen.

Muss ich mich um die Zahnarzt Bonuszahlungen kümmern?

Doch wie kommt es eigentlich zu dem freundlichen Zuschuss durch die Krankenkasse? Muss ein Patient / Versicherter sich selbst um die Bonuszahlungen kümmern? Nein, der Zahnarzt stellt den Antrag, und zwar im Zuge des Antrags auf den Zahnersatz. Dabei stellt er einen Heil- und Kostenplan auf, der auch die eventuell anfallenden Bonuszahlungen berücksichtigen kann.

Fehlende Einträge oder Verlust des Bonusheftes

Doch was passiert mit diesen Bonuszahlungen für die Zahnarztbehandlung, wenn ein Eintrag im Zahnarzt Bonusheft fehlt - oder wenn gar das ganze Zahnarzt Bonusheft verloren gegangen ist? Die erste Antwort ist kurz und knapp: Wenn ein Eintrag fehlt, beginnen die Fristen wieder von vorne, außer Ihr Zahnarzt ist kulant und trägt rückwirkend ein. Das müsste er auch, wenn Sie Ihr Zahnarzt Bonusheft verlieren. Hier berechnen sich die Gebühren für den Aufwand des Zahnarztes nach Gebührenordnung für Ärzte.


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