Zahnklinik

Wie wäre es denn zur Abwechslung, statt zur Zahnarztpraxis mal in eine Zahnklinik zu gehen? Wo liegt der Unterschied zwischen Praxis und Klinik? Gibt es hier mehr oder gar bessere Behandlungsmöglichkeiten als beim Zahnarzt und welche Voraussetzungen muss eine Zahnklinik eigentlich erfüllen, um sich auch Klinik nennen zu dürfen? Nicht jede Einrichtung darf das nämlich - Unser 11880.com-Zahnarzt-Ratgeber sagt Ihnen, welche Vorteile eine echte Zahnklinik für Sie als Patienten haben kann. 

Unterschied zwischen Zahnarzt und Zahnklinik

Zahnklinik
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Welche Gründe könnten Sie haben, um statt zu Ihrem Zahnarzt in eine Zahnklinik zu gehen? Zum Beispiel besonders schwerwiegende, komplizierte Zahnbehandlungen oder wenn Sie eine Therapie zur Behandlung von Zahnarztangst besuchen wollen. Eine Zahnklinik bietet also Leistungen, die über die einer normalen Praxis hinausgehen, angeboten durch mehrere behandelnde Zahnärzte, mehr Geräte auf technisch teilweise höherem Stand und auch als stationäre Behandlung.

Wer darf sich Zahnklinik nennen?

Doch das sind nicht nur Aspekte, die die Patienten von einer Zahnklinik erwarten dürfen, sondern auch Voraussetzungen dafür, dass sich eine Zahnklinik auch Zahnklinik nennen darf. Damit sich eine Einrichtung Klinik nennen darf, muss sie nämlich auch wie eine Klinik behandeln, ausgestattet sein und verfügbar sein, so will es das deutsche Gesetz. Denn das Wort Klinik verbinden viele mit dem Begriff Krankenhaus und dem muss auch die Zahnklinik in verschiedenen Aspekten gerecht werden.

Zahnklinik muss immer behandeln können

Einer der wichtigsten Aspekte in diesem Zusammenhang sind die Öffnungszeiten. Eine zugelassene Zahnklinik kann nicht – wie eine normale Zahnarztpraxis – nur von 8 – 17 Uhr geöffnet haben. Während Sie beim Zahnarzt vorab einen Termin in den kommenden Tagen oder Wochen vereinbaren, muss die Zahnklinik auch Notfallbetrieb anbieten, wie zum Beispiel bei Zahnunfällen und zudem auch stationär behandeln.

Ausstattung und Personal

Zum Klinikbetrieb gehört natürlich auch eine optische Gestaltung als Klinik, inklusive der entsprechenden Ausstattung mit Apparaten, die wiederum von entsprechend geschultem und in ausreichender Zahl anwesendem Personal bedient werden können.

Die Erwartungshaltung an eine „Klinik“

Der Zusatz Klinik lässt Patienten eben vermuten, dass hier ein klinkmäßiger Betrieb stattfindet, dass man hier rund um die Uhr auf höchstem Niveau versorgt und – wenn nötig – auch stationär behandelt wird. Genau wegen dieser Erwartungshaltung ist es laut Gesetz auch nur solchen Einrichtungen erlaubt, sich Zahnklinik zu nennen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Werbe-Effekt durch den Zusatz Klinik

Denn als Klinik suggeriert man hohe Standards, beste Leistung und Qualität. Der Patient muss genau dies auch in einer Klinik bekommen. Die Gesetze zu Werbung und Marketing im medizinischen Bereich sind in Deutschland ohnehin schon streng. Gerade beim Klinik-Begriff kann man schnell in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs geraten.

Welche Leistungen bietet eine Zahnklinik?

Wenn Sie genau eine solche umfassende, hochqualitative und vielleicht auch akute und stationäre Behandlung wünschen, sind Sie bei einer verifizierten oder zugelassenen Zahnklinik genau an der richtigen Stelle. Hier werden im Prinzip alle „normalen“ zahnärztlichen Behandlungen angeboten, aber eben auch die schweren und sehr anspruchsvollen Fälle sind in der Zahnklinik gut aufgehoben. Solche Leistungen wären zum Beispiel:

Spezialisierungen

Um ein solch breites Spektrum an zahnärztlichen Leistungen abdecken zu können, muss eine Zahnklinik mehrere Zahnärzte beschäftigen und wiederum noch mehr geschulte Zahnarzthelfer, die bei den jeweiligen Behandlungen unterstützend tätig sind.
Manche Zahnkliniken haben sich auch spezialisiert, etwa als „Implantat-Klinik“, auf Zahnersatz oder auch auf Zahnbehandlungen für Tiere. Hier können Patienten natürlich eine besondere Qualifizierung erwarten. So gesehen ist die Zahnklinik ideal für Patienten, die von ihrem behandelnden Zahnarzt wegen besonders anspruchsvoller Behandlungen überwiesen werden.


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